Antrag auf der Bürgervesammlung Antonsviertel und Pfersee am 8.4.2024

In der Westpark Grundschule, Grasiger Weg 8, 86157 Augsburg

Wortlaut: siehe Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg (wird demnächst hier abrufbar sein).

Antrag

zur Abstimmung (Abstimmungsergebnis: einstimmig, ohne Gegenstimme):

Es soll die Errichtung eines öffentlichen Parkhauses am Wittelbacher Park für den Hotel- Turm, den Kongress am Park sowie für das Antonsviertel unter ausdrücklichem Verzicht auf Neubebauung im Wittelsbacher Park geprüft werden.

Begründung

In der Spekulationsruine am Wittelbacher Park manifestiert sich eine baupolitische Sackgasse, in die vor 20 Jahren abgebogen wurde.

Die heutige Patt-Situation legt die spekulativen Interessen der Aufkäufer des bereits einmal gescheiterten Projekts offen.

Weshalb sich Neuerrichtung oder Wiederherstellung der dringend benötigten Parkplätze durch eine neue Wohnanlage mit weiterem Stellplatzbedarf rentabler projektieren lassen sollen, kann nur mit der Wertsteigerung durch Umwidmung von Grünanlage in Wohnbauland begründet werden.

Dafür fehlt anhaltend jede Rechtsgrundlage.

Mit einer klaren Absage an jegliches Baurecht für Wohnbebauung im Wittelsbacher Park könnten sich querliegende Eigentumsanteile am Projekt auslösen lassen (beispielsweise durch Grundstückstausch), um ein öffentliches Parkhaus zu errichten. Möglichst im unmittelbaren Umfeld des Hotelturms und des Kongress am Park.

Die Rentabilität ist an dieser Stelle mit großer Sicherheit nachzuweisen.

Der Wittelsbacher Park hat Vorrang.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian BERZ

 

Wittelsbacher Park

Aus einem städtebaulichen Mangel, der bereits der Ursprungsplanung für die heutige Parkhausruine in den 1970er Jahren zugrunde lag, kann nach weiteren planerischen Irrwegen im Zusammenhang mit der erforderlichen Sanierung nur eines gelernt werden: Augsburgs größte und wertvollste innerstädtische Parkanlage, der Wittelsbacher Park muss bei allen Neuplanungen den freiräumlichen Vorrang bekommen. Für eine Wohnbebauung fehlt an dieser Stelle jede stadtstrukturelle Grundlage.

Zum einen geht es in Zukunft um das übergeordnete Gemeinwohl an zentraler Stelle. Zum anderen könnte eine durch den restlosen Abbruch der Hochgarage geheilte öffentliche Grünanlage der Umgebungsbebauung eine erhebliche Wertsteigerung verschaffen.

Von den an Wohnbebauung interessierten Investoren muss an diesem Ort der Weg zugunsten der Neuerrichtung eines weitgehend unterirdischen Parkhauses freigemacht werden. Eine vermeintliche Logik der bisherigen Entwicklung wurde durch die Uneinigkeit der Beteiligten hinreichend widerlegt.

 

Studie zur Parkhausruine im Wittelsbacher Park: 

Vorschlag einer optimalen städtebaulichen Lösung: